Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nutzen & wechseln

In 3 Schritten zu Ihrer Kfz - Versicherung
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Handlungsempfehlung: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen 

 

Erhöht Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Damit Sie rechtssicher und reibungslos zu einem günstigeren Anbieter wechseln können, empfehlen ich Ihnen folgendes Vorgehen: 

 

1. Prüfen Sie die Frist

Sobald Ihnen die Mitteilung über die Beitragserhöhung vorliegt (meist mit der Beitragsrechnung für das neue Jahr), haben Sie genau einen Monat Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Hinweis: Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels bzw. der Erhalt der E-Mail. 

 

2. Vergleichen Sie den neuen Tarif. 

Nutzen Sie meinen Vergleichsrechner, um aktuelle Angebote einzuholen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf wichtige Leistungsmerkmale wie: Die Deckungssumme (empfohlen: 100 Mio. Euro pauschal). Schutz bei grober Fahrlässigkeit. Erweiterte Wildschaden-Abdeckung. 

 

3. Sichern Sie sich den neuen Versicherungsschutz.

Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung erst, wenn Ihnen die Deckungszusage des neuen Anbieters vorliegt. So vermeiden Sie Versicherungslücken. Der neue Versicherer übernimmt für Sie automatisch die Meldung an die zuständige Zulassungsstelle. 

 

4. Formulieren Sie die Kündigung korrekt.

Damit Ihre Kündigung akzeptiert wird, sollte das Schreiben folgende Angaben enthalten: Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Den expliziten Verweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung. Die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (in der Regel der 01.01. des Folgejahres). 

 

5. Achten Sie auf den Nachweis des Versands. 

Sorgen Sie dafür, dass Sie den fristgerechten Eingang der Kündigung belegen können. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer kurzen Frist. 

 

Wichtige Ausnahme: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn der Beitrag steigt, weil Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft wurden (z. B. nach einem Unfall) oder wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt haben.

Kfz - Versicherung wechseln - so geht`s

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