GKV: Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenversicherung

Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Vorteile eines frühzeitigen Vergleichs
Die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen können sich langfristig deutlich bemerkbar machen. Ein regelmäßiger Vergleich der Beiträge und Leistungen hilft dabei, Kosten zu sparen und gleichzeitig bessere Leistungen zu erhalten.

Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel

Für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gelten gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen, die für alle Krankenkassen einheitlich sind. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beantragt wird. Der Wechsel wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Beispiel:

Wird der Antrag auf Mitgliedschaft im Februar gestellt, beginnt die Versicherung bei der neuen Krankenkasse ab dem 1. Mai.

Wechsel bei Statusänderung

Bei bestimmten Veränderungen des Versicherungsstatus ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich. Dies gilt beispielsweise bei:

  • Aufnahme einer neuen Beschäftigung
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Beginn einer Selbstständigkeit
  • Eintritt der Arbeitslosigkeit

Beispiel:

Endet ein Arbeitsverhältnis im Februar und beginnt eine neue Beschäftigung im März, kann bereits ab Beginn der neuen Tätigkeit eine andere Krankenkasse gewählt werden. Die reguläre Kündigungsfrist muss in diesem Fall nicht abgewartet werden.

Kann ich meine gesetzliche Krankenkasse jederzeit wechseln?

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse mindestens zwölf Monate bestanden hat.

Ausnahmen von der 12-monatigen Bindungsfrist

1. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die gesetzliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt in diesem Fall.

2. Wechsel bei Änderung des Versicherungsstatus

Ändert sich der Versicherungsstatus, kann ebenfalls sofort eine neue Krankenkasse gewählt werden. Dies betrifft unter anderem:

  • Aufnahme einer neuen Beschäftigung
  • Beginn einer Selbstständigkeit
  • Beginn der Arbeitslosigkeit

Ein schriftliches Kündigungsschreiben ist dabei nicht mehr erforderlich. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei der bisherigen Kasse. Für den Wechsel genügt die Stellung eines Mitgliedsantrags bei der neuen Krankenkasse.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich für verschiedene Personengruppen möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Bruttoeinkommen von mindestens 6.150 Euro monatlich
  • Arbeitnehmer, die eine neue Beschäftigung aufnehmen und unmittelbar oberhalb dieser Einkommensgrenze verdienen
  • Selbstständige, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beamte
  • Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind
  • Kinder, die nicht familienversichert werden können, weil ein Elternteil nicht gesetzlich krankenversichert ist

Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 % der beitrags-pflichtigen Einnahmen.

Zusätzlich können die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt aktuell durchschnittlich bei 2,9 %.

Aufteilung der Beiträge

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.
  • Bei Rentnern erfolgt die hälftige Beteiligung durch den Rentenversicherungsträger.

Beitragsbemessungsgrenze

Für Arbeitnehmer wird der Krankenkassenbeitrag auf Grundlage des Bruttogehalts berechnet. Einkommen oberhalb von 5.812,50 Euro monatlich bleiben dabei unberücksichtigt.

Vorteile eines Krankenkassenwechsels

Ein Wechsel der Krankenkasse kann finanzielle Vorteile bieten, insbesondere durch niedrigere Zusatzbeiträge. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen zusätzliche Leistungen und Bonusprogramme, von denen Versicherte profitieren können.

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Diese sogenannte Familienversicherung ist ein wesentlicher Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung:

  • Der Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  • Das regelmäßige Einkommen des mitversicherten Familienmitglieds überschreitet die gesetzliche Einkommensgrenze nicht.
  • Es besteht keine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Kinder können in der Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise während einer Schul- oder Berufsausbildung – ist eine Mitversicherung auch darüber hinaus möglich.

Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenkassen?

Die Grundleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher weitgehend identisch. Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen häufig in ihren Zusatz- und Serviceleistungen.

Mögliche Mehrleistungen sind beispielsweise:

  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung
  • Osteopathische Behandlungen
  • Bonusprogramme
  • Gesundheitskurse
  • Digitale Gesundheitsangebote und Apps
  • Erweiterte Leistungen für Schwangerschaft und Familie
  • Alternative Heilmethoden

Ein Vergleich der Zusatzleistungen kann sich daher besonders lohnen.

So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist heute unkompliziert und weitgehend digital möglich.

Ablauf des Wechsels

  1. Auswahl einer neuen Krankenkasse
  2. Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse stellen
  3. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der bisherigen Kasse
  4. Arbeitgeber oder Rentenversicherung werden automatisch informiert
  5. Einfach hier klicken

Eine separate schriftliche Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist in der Regel nicht mehr erforderlich.

Worauf sollte man bei der Wahl der Krankenkasse achten?

Bei der Auswahl einer Krankenkasse sollten nicht nur die Beiträge betrachtet werden. Wichtig sind auch Leistungen und Serviceangebote, die individuell zum persönlichen Bedarf passen.

Wichtige Kriterien können sein:

  • Höhe des Zusatzbeitrags
  • Bonus- und Prämienprogramme
  • Zusatzleistungen
  • Erreichbarkeit und Kundenservice
  • Digitale Services und App-Angebote
  • Leistungen für Familien, Selbstständige oder Studenten
  • Satzungsleistungen und Präventionsangebote

Krankenkassenwechsel für Selbstständige

Selbstständige können grundsätzlich frei zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wählen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag bei Selbstständigen nach dem Einkommen. Dabei gilt jedoch ein gesetzlich festgelegter Mindestbeitrag.

Da Selbstständige den Beitrag vollständig selbst tragen, kann ein Vergleich der Krankenkassen besonders sinnvoll sein.

Krankenkassenwechsel für Studenten

Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Danach besteht häufig die Möglichkeit einer günstigen studentischen Krankenversicherung.

Auch Studenten können die Krankenkasse wechseln. Besonders wichtig sind hierbei:

  • Günstige Zusatzbeiträge
  • Digitale Services
  • Schnelle Erreichbarkeit
  • Zusatzleistungen für Vorsorge und Gesundheit

Vorteile eines frühzeitigen Vergleichs

Die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen können sich langfristig deutlich bemerkbar machen. Ein regelmäßiger Vergleich der Beiträge und Leistungen hilft dabei, Kosten zu sparen und gleichzeitig bessere Leistungen zu erhalten.

Besonders bei Veränderungen der Lebenssituation – beispielsweise durch Berufswechsel, Selbstständigkeit oder Familiengründung – lohnt sich eine erneute Prüfung der bestehenden Krankenversicherung.

 

 

 

 

 

 

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